visum-abc.de Visumexpress GmbH
Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung
Länderinformationen:    Formulare (PDF):

Visumexpress GmbH
Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung
Rather Mauspfad 56
51107 Köln
+49 - (0) 221 - 690 65 99-0

| Visumantrag | Reiseinformation | Preise |

Visum Russ. Förderation Flagge Russland

Ablauf / Bedingungen:

Visumexpress Russische Föderation

Wer in die Russische Föderation einreisen will, benötigt eine Einladung, gleichgültig ob er 1 Tag oder 365 Tage reisen will.

Es gibt 3 Typen von Einladungen:

1. Privateinladung (Nicht bei uns)

2. Touristische Einladung (z.B. von uns) ....Preise

3. Geschäftliche Einladung (z.B. von uns) ....Preise

Einreise mit Visum:

Benötigte Unterlagen für ein Visum:

  • Reisepass
  • 1 Passfoto
  • ausgefüllter Visumantrag
  • Einladung* oder Hotelvoucher**
  • Auslandsreise-Krankenversicherung***
  • bei ehemaligen russischen Staatsbürgern die Ausbürgerungsurkunde
  • * Private oder geschäftliche Einladungen müssen von Dienststellen des Russischen
    Innenministeriums in Russland (OVIR) beglaubigt worden sein. Eine private
    Einladung wird nur im Original akzeptiert, eine geschäftliche Einladung gilt auch per Fax.
  • Geschäftliche Einladungen besorgen wir über unseren Kooperationspartner in Moskau.
    ** Hotelvoucher müssen unbedingt eine Referenznummer des Russischen Innenministeriums enthalten.

ACHTUNG! Staatenlose Personen erhalten ein Visum für Russland nur unter Vorlage einer Einladung des Innenministeriums in Russland.

***Das Konsulat akzeptiert nur Versicherungen folgender Gesellschaften:

1. ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG
2. Allianz Private Krankenversicherungs-AG
3.    ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung V.V.a.G.
4. ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs AG
5. ARAG Krankenversicherung AG
6. AWC Ltd. - “Allianz Worldwide Care Ltd.”
7. AXA-Colonia ZN Berlin
8. AXA-Colonia ZN Hamburg
9. AXA-Colonia ZN Munchen
10. AXA-Krankenversicherung/Shasskiye Vorota
11.Barmenia Krankenversicherung AG, Gegr. 1904
12.Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
13.BERLIN-KOLNISCHE Krankenversicherung AG
14.BERLIN-KOLNISCHE Speziale Krankenversicherung AG
15.Central Krankenversicherung AG
16.CIGNA Life Insurance Company of Europe S.A.-N.V.
17.CONCORDIA Krankenversicherungs AG
18.Continentale Krankenversicherung a.G
19.Debeka Krankenversicherungsverein a.G
20.   DEVK Krankenversicherungs AG.
21.Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G
22.DKV Deutsche Krankenversicherung AG
23.   DBV-Winterthur Krankenversicherung AG
24.ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG
25.   ENVIVAS Krankenversicherung AG
26.Europ Assistance Versicherungs AG
27.Europa Krankenversicherung AG
28.Europaishe Reiseversicherung AG
29.Gerling Lebensversicherungs-AG
30.Global Voyager Assistance (Cyprus) - GVA, «Путешествие-Сервис»
31.Globale Krankenversicherung AG
32.Hallesche Krankenversicherung a. G
33.Hallesche-Nationale Krankenversicherung AG
34.Hanse-Merkur Krankenversicherung AG
35.Hanse-Merkur Reiseversicherung AG
36.HUK-Coburg- Krankenversicherung AG
37.INTER Krankenversicherung AG
38.International SOS, ЗАО «Ассист 24 Дельта консалтинг групп»
39.KarstadtQuelle Versicherung AG
40.LVM Krankenversicherungs - AG
41.Munich Reinsurance Company
42.Neckermann Versicherung AG
43.Nurnberger Krankenversicherung AG
44.Postbeamtenkrankenkasse (PBEAKK)
45.PVAG Polizeiversicherungs AG
46.R+V Krankenversicherung AG
47.Reise – Schutz Versicherung AG
48.ROLAND AG
49.Schwarzmeer und Ostsee Versicherungs-Aktiengesellschaft SOVAG
50.SIGNAL Krankenversicherung AG
51.SIGNAL Unfallversicherung AG
52.SSTEL Krankenversicherung AG
53.Suddeutsche Krankenversicherung a.G
54.Union Krankenversicherung  AG
55.VAV (Versicherungs Agentur Voerde)
56.Victoria Krankenversicherung
57.Volkfusorge Krankenversicherung AG
58.Wurttembergische Krankenversicherung AG
59.Фазо

(Stand 20.10.2005)

 

Registrierung

Jedes Visum muss registriert werden.

Dies geschieht in der Regel durch das Hotel.

Registrieren können Sie jedoch nur Hotels, die dazu lizensiert sind.

Für die Registrierung allgemein ist die OWIR-Behörde zuständig .

Wenn Sie also privat wohnen, gleich wo, heißt es nach 3 Tagen spätestens:  
Wo ist die nächste OWIR – Dienststelle?

Viel Spaß dabei.

Gebühren:

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Wartezeitgebühren

Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.

Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat

Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.

Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate

Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.

Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall

Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.

Kundenstorno während der Visumbeantragung

Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan, Kasachstan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.

Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos

Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt.  Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet. Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.

Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass  jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.

 

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Reiseinformationen Russische Förderation

© 1995 - 2003 Auswärtiges Amt

Sicherheitshinweise

Stand: 06.01.2006 Unverändert gültig seit: 13.10.2005

Wie verschiedene Anschläge gezeigt haben, kann es in Russland auch ausserhalb der Kaukasus-Region jederzeit zu Attentaten kommen.

Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere beim Besuch von nicht besonders polizeilich geschützten Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere U-Bahn, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.

Aufgrund von anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzungen, Entführungsfällen und Gewaltkriminalität wird ausdrücklich vor Reisen in Teile des Nordkaukasus gewarnt.

Reisen nach Tschetschenien, wo ein Guerillakrieg andauert, sind nicht durchführbar.

Von Reisen nach Dagestan, Inguschetien, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten.

Durch Entführungen sind in besonderem Maße Ausländer gefährdet, einschließlich Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen.In jüngster Vergangenheit sind in Dagestan wiederholt bei Bombenanschlägen Menschen ums Leben gekommen.

Personen, die trotz der hohen Risiken in diese Region reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfemöglichkeiten der Botschaft Moskau und des Auswärtigen Amtes rechnen. Kurzfristig verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.

Die Grenzübergänge nach Aserbaidschan (Samur) und Georgien sind für Ausländer ohne Sondergenehmigung nicht passierbar.

Medizinische Hinweise

Stand: 5. Dezember 2005

Die medizinische Versorgung in der Russischen Föderation entspricht nicht deutschen Verhältnissen, insbesondere ist die stationäre Betreuung schwierig, die Hygiene ist nicht immer gewährleitet, russische Sprachkentnisse sind in der Regel erforderlich. Dieses gilt besonders außerhalb von Moskau und St. Petersburg.

In der Russischen Föderation ist es in den letzten Jahren zu einem deutlichen, zum Teil dramatischen Anstieg – auch durch zunehmenden Drogenmissbrauch, durch Prostitution, sowie in Einzelfällen auch über kontaminierte Blutkonserven– von sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten, wie z.B. HIV, gekommen. Es ist weiterhin ein deutlicher Anstieg von Lungentuberkuloseerkrankungen zu beobachten.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor Reiseantritt von einem Arzt den Impfstatus gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A überprüfen zu lassen. Bei besonderer Exposition könnten auch Impfungen gegen Hepatitis B (z. B. Langzeitaufenthalt), Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME-Zeckenübertragung, Infektionsgebiete: St. Petersburg, Ekaterinburg, bis in die Waldgebiete Sibiriens, Saison April - Oktober), ggf.auch Typhus, Tollwut sowie Japanische Encephalitis (z. B. Südostsibirien, südlich von Chabarowsk, Saison Juli - September) empfohlen sein. Eine Auslandskranken- und eine Flugrettungsversicherung sollten abgeschlossen werden.

Besondere Zollvorschriften

Stand: 5. Dezember 2005

Hinsichtlich der Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen ist Folgendes zu beachten:

Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000,- USD bei der Einreise deklariert werden(lückenloses Ausfüllen des Zoll-Anmeldeformulars, Benutzung des roten Zollkorridors, Siegelung des Formulars durch den Zoll). Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Bei der Ausreise können Devisen im Wert von bis zu 3.000,- USD frei ausgeführt werden. Liegt der auszuführende Betrag zwischen 3.000,- und 10.000,- USD, reicht eine einfache Deklarierung beim Zoll aus (Benutzung des roten Zollkorridors). Lediglich bei Beträgen über 10.000,- USD ist zusätzlich zur Deklarierung entweder die vorherige Einfuhr des Betrages mittels gesiegelter Zolldeklaration oder Überweisungsbescheinigung einer Bank nachzuweisen. Devisenschmuggel (nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen) bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.

Es wird geraten, Bargeld in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mitzunehmen und nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen) zu tauschen. Geld sollte nur in zugelassenen Banken oder Wechselstuben getauscht werden.

Die Bargeldbeschaffung mit Kreditkarten (VISA, EURO, MASTER), Reiseschecks (American Express, VISA, EURO, MASTER) und durch Überweisungen ist möglich. Die Beträge werden in zahlreichen Bankfilialen auch in Devisen (USD oder Euro) ausgezahlt. In Moskau existieren zur Zeit ausreichend Geldautomaten, an denen Bargeld in Landeswährung abgehoben werden kann. In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von EC-Karten und Kreditkarten gekommen: mehrere russische Geldautomaten wurden offensichtlich derart manipuliert, dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze "kopiert" und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden. Beim Einsatz der Karte am Geldautomaten sollte auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie auf unbeobachtete Eingabe der Geheimnummer geachtet werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Stand: 5. Dezember 2005

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden.

Bei einigen technischen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote angezeigt sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen (auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana) kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer:

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad) ist die"grüne Grenze" an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze von Polen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.

Gleiches gilt für die litauisch-russische Grenze (Kurischen Nehrung). Auf der ca. 4 km langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.

 

© 1995 - 2005 Auswärtiges Amt

 

Zentrale Auftragsannahme und Antragstellung
+49 (0)221 - 690 65 99-0

Hinweis:
Anrufe ohne Rufnummer (Rufnummerunterdrückung) nehmen wir nicht an.
Zentrale Mailadresse:
visum@visumexpress.de
 

IP-Netz Sipgate:
0221 355 337 632
Expresspässe können nach Voranmeldung am gleichen Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 7 Uhr morgens bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten!
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