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Visumexpress GmbH Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung |
Visumexpress GmbH
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Visum China
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| Bearbeitungzeit | Preise in € pro Visum |
Preise in € pro Visum |
Einmalige Einreise |
Zweimalige Einreise |
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| 4 Tage | 30,00 | 45,00 |
| Expressbearbeitung / gleicher Tag | 60,00 | 75,00 |
Mehrmalige Einreise bis 6 Monate |
Mehrmalige Einreise bis 12 Monate |
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| 4 Tage | 60,00 | 90,00 |
| Expressbearbeitung / gleicher Tag | 90,00 | 120,00 |
Die vorgenannten Gebühren werden für deutsche Staatsangehörige erhoben.
Passinhaber, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, zahlen folgende Gebühren :
Einmaliges Visum 30,00 € Zuschlag gleicher Tag 30,00 €
Zweimaliges Visum 50,00 € Zuschlag gleicher Tag 30,00 €
Multivisum 6 Monate 70,00 € Zuschlag gleicher Tag 30,00 €
Multivisum 12 Monate 100,00 € Zuschlag gleicher Tag 30,00 €
US-Amerikaner zahlen für jedes Visum einheitlich 90,00 €.
Es werden nur Visa in Normalbearbeitung ( 4 Werktage ) ausgestellt.
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass für Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Arbeitserlaubnis Grundlage für die Visumerteilung ist.
Gebühren von Visumexpress pro Visum (Stand: 01.01.10):
48,00 Euro Basispreis = Bearbeitung 4 Tage und mehr im Konsulat
75,00 Euro Expresspreis = Visum am Tag der Antragstellung ( bis auf Weiteres nur in Berlin möglich )
Expressversand mit mit Zustellung bei Ihnen - DHL Officepack |
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| Versand | Preis in € |
| DHL Officepack - vor 12 Uhr | 18,00 |
| DHL Officepack - vor 10 Uhr | 28,00 |
| DHL Officepack - vor 9 Uhr | 42,00 |
| DHL Officepack - vor 8 Uhr | 65,00 |
| DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr | 28,00 |
| Express-Brief DHL Zone 1 | 58,00 |
| Express-Brief DHL Zone 2 | 82,00 |
| Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns - DHL Domestic Express | |
| DHL Domestic Express - vor 12 Uhr | 25,00 |
| DHL Domestic Express - vor 10 Uhr | 35,00 |
| DHL Domestic Express - vor 9Uhr | 52,00 |
| DHL Domestic Express - vor 8 Uhr | 73,00 |
| DHL Domestic Express - Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag |
36,00 |
| Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe EC Karte oder Cash) möglich zum Aufpreis | 20,00 |
| Alle Preise enthalten 19 % Mwst. | |
| Einschreiben mit der Deutschen Bundespost | 8,50 |
| Hinweis. Einschreiben sind bei Verlust nicht versichert. Sie erhalten von der Deutschen Post auf Antrag 25,00 Euro. Das ist bedauerlich, denn Pass und Visum waren mehr Wert und Ihre Reise ist nun geplatzt. Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K. Die Deutsche Post teilt mit: Einschreiben sind in der Regel nach 1-2 Tagen zugestellt. |
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| Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL | |
| Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen! Ohne Gewähr auf Zustellung! |
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| Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen. | |
Wartezeitgebühren
Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.
Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat
Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.
Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate
Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.
Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall
Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.
Kundenstorno während der Visumbeantragung
Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan, Kasachstan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.
Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos
Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet. Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.
Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.
| Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. |
© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt
Stand 10.12.2008
(Unverändert gültig seit: 04.12.2008)
Reisen über Land
Von Reisen in das an Pakistan, Afghanistan und Tadschikistan grenzende Pamir-Gebiet in der Autonomen Region Uighur Xinjiang wird abgeraten.
Kriminalität
In den letzten Jahren gab es in China vereinzelte Gewaltdelikte gegen Touristen, von denen auch Deutsche betroffen waren.
Reisenden wird empfohlen, sich ständig mit gebotener Aufmerksamkeit zu bewegen. Selbst an gutbewachten Plätzen wie dem Tian’anmen-Platz wurde ein Überfall, der einen Krankenhausaufenthalt nach sich zog, bekannt. Unbekannten Personen sollte kein Zugang ins Hotelzimmer gewährt werden, unter welchem Vorwand auch immer; im Zweifel bei der Hotelrezeption rückfragen.
Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.
Mittlerweile dürfen sich Ausländer bis auf die Autonome Region Tibet in China ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch überall möglich.
Tibet
Reisen nach Tibet sind seit 25. Juni 2008 unter folgenden Bedingungen wieder möglich:
Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung, um Tibet (TAR) besuchen zu können. Sie ist in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: 010-6498-0373, zu beantragen.
Ohne diese Genehmigung können weder Flug- noch Bahntickets nach Lhasa erworben werden.
Es sind nur von Reisebüros organisierte Gruppenreisen (2 bis 4 Personen), die alle gleicher Nationalität sein müssen, möglich.
Die Reisegenehmigung muss mindestens 10 Tage vor Reisebeginn beantragt und Hotels vorher gebucht werden.
Die Reiseplanung muss vor Reisebeginn feststehen. Voraussetzung ist, dass ständig ein Reiseleiter die Tour begleitet. Unbegleitete Abstecher oder Ausflüge sind nicht zulässig.
Flugreisen im Land
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck auf innerchinesischen Flügen und auf ausgehenden internationalen Flügen ist verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.
Medizinische Hinweise
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
Aus mehreren chinesischen Provinzen (Anhui, Beijing, Chongqing, Hebei, Henan, Hubei, Hunan, Guangdong, Jiangsu, Jiangxi, Shaanxi und Zhejiang) wird ein Ausbruch dieser Viruskrankheit gemeldet, der bereits Anfang März dieses Jahres begann. Bis zum 5.Mai wurden nach offiziellen Angaben 11.905 Erkrankungen registriert, von denen 26 tödlich verliefen. Am stärksten betroffen ist die Stadt Fuyang (Provinz Anhui); dort starben bisher 22 Kinder. Weitere Todesfälle gab es in den Provinzen Guangdong und Zhejiang. Seit dem Peak im Mai ist eine abfallende Tendenz zu verzeichnen. Seit Juli 2008 wurden keine neue Fälle gemeldet.
Die HFMD tritt in asiatischen, zumeist tropischen Ländern (Städten) bisweilen zyklisch mit mehrjährigen Unterbrechungen auf. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen, in der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, es kommt zu einer folgenlosen Ausheilung nach ca. 1 Woche. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Impfschutz
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (Website: www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht. Dies gilt aber nicht für Taiwan, Hongkong und Macao. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus. Die Standardimpfungen für Erwachsene und Kinder entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (Website: http://www.rki.de).
Malaria
Ein hohes Risiko besteht im Süden in den Provinzen Hainan und den tiefergelegenen Gebieten von Yunnan. Ein mittleres Risiko, ausschließlich Malaria tertiana, besteht südlich des Yangtze herdförmig in den Provinzen Fujian, Guangdong, Guangxi, Guizhou und Sichuan (hier auch der nördliche Teil der Provinz). Ein geringes Risiko, auch hier nur Malaria tertiana, besteht herdförmig in östlichen Landesteilen südlich des Huang He. Ein sehr geringes Risiko besteht auch im Norden von Hongkong außerhalb der Stadt. Kein Risiko besteht beim Aufenthalt in den großen Städten, auf Taiwan sowie in Höhenlagen über 1.500 m.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich der blutsaugenden, nachtaktiven Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil kann deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. stand by-Notfallselbstbehandlung notwendig oder sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe und die Notfall-Selbstbehandlung (stand-by) sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®, Riamet®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS wird auch in China zu einem Problem und evtl. zu einer Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches und lebensgefährliches Risiko bergen.
Ausländer, die länger als ein Jahr im Land bleiben, müssen u. U. bei der Einreise einen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden von Röntgenaufnahme des Thorax, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in englisch oder chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit möglich.
Durchfallerkrankungen
Cholera kommt in China sporadisch vor. Aus der Insel Hainan wurde Ende Oktober ein Ausbruch von Cholera gemeldet. Bisher wurden 300 Erkrankungen registriert, wovon 51 labortechnisch bestätigt werden konnten, Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in der VR China ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ (Website: www.bmelv.de). Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema Vogelgrippe finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
SARS
Die in der ersten Jahreshälfte 2003 in der VR China neu aufgetretene akute infektiöse respiratorische Erkrankung (SARS), verursacht durch ein Corona-Virus, konnte schließlich erfolgreich eingedämmt werden. Von Dezember 2003 und bis April 2004 wurden noch vereinzelt neue SARS-Fälle erfasst, ohne dass es zu einer weiteren Ausbreitung kam. Weitere Informationen zu SARS finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze regional im mittleren Südwesten. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Tollwut
Tollwut zeigt eine zunehmende Tendenz, 2006 wurden über 3000 Fälle gemeldet.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen, auch großen Städten, fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne chinesische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein. Ein ausreichender, auch dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen in der Regel sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden müssen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner bei einer tropenmedizinischen Beratungsstelle beraten (Website: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
Einfuhr
400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 6.000 RMB ausgeführt werden.
Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.
Seit 1. März 2006 erlaubt das Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen von Störung der öffentlichen Ordnung, Sittenwidrigkeiten usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird bereits auch gegen Ausländer angewandt.
Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt
| Zentrale Auftragsannahme und Antragstellung +49 (0)221 - 690 65 99-0 Hinweis: Anrufe ohne Rufnummer (Rufnummerunterdrückung) nehmen wir nicht an. |
| Zentrale Mailadresse: visum@visumexpress.de IP-Netz Sipgate: 0221 355 337 632 |
| Expresspässe können nach Voranmeldung am gleichen Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 7 Uhr morgens bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten! |
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weltweit |
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