visum-abc.de Visumexpress GmbH
Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung
Länderinformationen:    Formulare (PDF):

Visumexpress GmbH
Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung
Rather Mauspfad 56
51107 Köln
+49 - (0) 221 - 690 65 99-0

Visum BelarusFlagge Belarus

Allgemein:

Beachten Sie bitte, dass es bei dem Konsulat der Botschaft von Belarus besonders in den Sommermonaten zu erheblichen Wartezeiten kommt.

Einreise mit Visum:

Zur Beantragung des Visums übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Reisepass im Original
  • 1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • 1 Passbild

Transitreisende benötigen vor Beantragung das Visum des Ziellandes.

Grundsätzlich muss bei touristischer Einreise, bei Besuchereinreise und bei Geschäftsreise eine vollständige Anschrift Ihres Aufenthaltsortes in Belarus in den Visumantrag aufgenommen werden.

Achtung:
Anschriften und Telefonnummern werden vom Konsulat bei Antragsabgabe überprüft. Stellen Sie bitte sicher, dass die Angaben korrekt sind. Wiederholte Falschangaben führen zur Ablehnung Ihres Visumantrages. Fehlfahrten aufgrund nicht korrekter Angaben berechnen wir mit 50% unserer Beschaffungsgebühr.

Einladungen sind bei einfacher Einreise nicht mehr erforderlich.

Wenn Sie ein Hotel gebucht haben, benötigen Sie einen touristischen Voucher. Fragen sie uns hierzu bitte unter Tel.: 0221 69065990

Geschäftsreisende benötigen bei Reisen mit Aufenthalten über 30 Tagen oder bei mehrfacher Einreise
eine formelle Einladung des Außenministeriums.
Wir können Ihnen diese Einladungen besorgen.

Aufenthaltsdauer:

Bis 30 Tage.

Gebühren: Stand 01.01.2010

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Visum Preis in €
pro Visum
Gebühren des Konsulats:  
Privatreise/Touristenreise/Geschäftsreise: Einfach 60,00
Privatreise/Touristenreise/Geschäftsreise: Zweifach 90,00
Privatreise/Touristenreise/Geschäftsreise: Einfach/Express 120,00
Privatreise/Touristenreise/Geschäftsreise: Zweifach/Express 180,00
Multivisum bis 90 Tage 120,00
Multivisum bis 90 Tage Expressbearbeitung 240,00
Transitvisum : Eine Richtung 20,00
Transitvisum : Zwei Richtungen (Hin und Zurück) 30,00
Transitvisum : Eine Richtung  / Express 40,00
Transitvisum: Zwei Richtungen ( Hin und Zurück ) Express 60,00
Gebühren von Visumexpress (Stand 01.01.2010):  
Visumbeschaffung ( 7 Tage ) 62,00
Expressvisierung (innerhalb 3 Std.) 75,00
   
DHL
Expressversand mit mit Zustellung bei Ihnen - DHL Officepack
Versand Preis in €
DHL Officepack - vor 12 Uhr 18,00
DHL Officepack - vor 10 Uhr 28,00
DHL Officepack - vor 9 Uhr 42,00
DHL Officepack - vor 8 Uhr 65,00
DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr 28,00
Express-Brief DHL Zone 1 58,00
Express-Brief DHL Zone 2 82,00
   
Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns - DHL Domestic Express
DHL Domestic Express - vor 12 Uhr 25,00
DHL Domestic Express - vor 10 Uhr 35,00
DHL Domestic Express - vor 9Uhr 52,00
DHL Domestic Express - vor 8 Uhr 73,00
DHL Domestic Express -
Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag
36,00
   
Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe EC Karte oder Cash) möglich zum Aufpreis 20,00
Alle Preise enthalten 19 % Mwst.  
   
Einschreiben mit der Deutschen Bundespost 8,50
Hinweis.
Einschreiben sind bei Verlust nicht versichert. Sie erhalten von der Deutschen Post auf Antrag 25,00 Euro. Das ist bedauerlich, denn Pass und Visum waren mehr Wert und Ihre Reise ist nun geplatzt.
Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K.
Die Deutsche Post teilt mit:
Einschreiben sind in der Regel nach 1-2 Tagen zugestellt.
 
Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL  
   
Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen!
Ohne Gewähr auf Zustellung!
   
Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen.
   

Wartezeitgebühren

Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.

Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat

Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.

Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate

Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.

Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall

Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.

Kundenstorno während der Visumbeantragung

Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan, Kasachstan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.

Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos

Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt.  Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet. Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.

Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass  jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Reiseinformationen Belarus

© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt

Stand 09.12.2008
(Unverändert gültig seit: 16.04.2008)

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Belarus/Weißrussland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. 

Allgemeine Reiseinformationen

Verhaltensgrundsätze
Trotz der geographischen Nähe zur Europäischen Union begegnen Reisende in Belarus/Weißrussland einem System eigener Wertvorstellungen sowie gesetzlicher und administrativer Bestimmungen, die oft erheblich von westlichen Vorstellungen abweichen. Reisende sollten sich daher besonders intensiv auf den Aufenthalt in Belarus vorbereiten. Die Botschaft Minsk hält auf ihrer Internetseite (http://www.minsk.diplo.de) Merkblätter zu besonderen Problemstellungen bereit.
Das Auswärtige Amt weist zunächst und mit besonderer Deutlichkeit darauf hin, dass Reisende nach Belarus in ihrem eigenen Interesse strikt alle dort geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten sollten. Rechtsvorschriften und Strafmaß entsprechen häufig nicht Regelungen in den Staaten der Europäischen Union. Dies gilt insbesondere für Rauschgift- und Sexualdelikte, aber auch beim Führen eines Kfz durch Personen, die das Fahrzeug bei der Einreise nicht deklariert haben.
Ausländische Staatsangehörige, insbesondere Angehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, unterliegen der besonderen Aufmerksamkeit staatlicher Organe.
Mit gesellschaftlicher Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften kann man nicht rechnen.

Reisen über Land
Wegen der unzureichenden notärztlichen Versorgung und der hohen Unfallgefahr empfiehlt sich eine besonders vorsichtige Fahrweise. Von nächtlichen Autofahrten über Land wird wegen schlechter Straßenverhältnisse abgeraten. Bitte informieren Sie sich über die Besonderheiten der Berechtigung zum Führen eines Kfz im belarussischen Straßenverkehr.

Ein- und Ausreise mit Pkw
Bei der Ein- und Ausreise mit dem PKW über aus und nach Polen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. „Schleuser“ bieten immer wieder an, gegen Bezahlung den Grenzübertritt zu beschleunigen. Bei Problemen an der Grenze kann man unter einer zentralen Beschwerdenummer bei den belarussischen Grenztruppen in Minsk anrufen (+375-17 216 2281, russischsprachig).

Landesspezifische Besonderheiten
Gesetzliche Vorschriften können sich durch Präsidialerlasse (Dekrete) schnell und ohne Vorankündigung ändern.
Es gibt in Belarus keine öffentlichen oder privaten Stellen, die ausländischen Touristen zur Behebung einer vorübergehenden Notlage, z.B. finanzieller Art, Hilfe gewähren.

Medizinische Versorgung in Notfällen
Die Verhältnisse in Krankenanstalten etc. entsprechen oft nicht westlichem Standard, eine medizinische Grundversorgung ist jedoch gegeben.

Geld
Die Versorgung mit Geld ist durch Bankautomaten etc. flächendeckend gewährleistet.

Besondere Zollvorschriften

Gemäß Präsidialerlass Nr. 503 vom 15.10.2007, in Kraft getreten am 22.12.2007, dürfen zollfrei eingeführt werden:

  • Waren für den eigenen Gebrauch (ausgenommen: Alkoholgetränke, Zigaretten, Tabak, sonstige Tabakerzeugnisse, Schmuck, Nahrungsmittel, Fahrzeuge und Ersatzteile dazu), deren Zollwert 1000 (tausend) Euro und Gesamtgewicht 35 kg nicht übersteigt.
  • 2 Liter Spirituosen, 200 Stück Zigaretten bzw. Tabak und sonstige Tabakerzeugnisse mit dem Gesamtgewicht von bis zu 200 g pro Person im Alter ab 18 Jahren;
  • 5 Stück Schmuckerzeugnisse;
  • Nahrungsmittel aus den Staaten außerhalb der GUS mit einem Gesamtgewicht bis zu 5 kg

Zollpflichtig dürfen eingeführt werden:

  • Waren für den eigenen Gebrauch (ausgenommen: Alkoholgetränke, Zigaretten, Tabak, sonstige Tabakerzeugnisse, Schmuck, Nahrungsmittel, Fahrzeuge und Ersatzteile dazu), deren
    a)  Zollwert 1.000 (tausend) - 10.000 (zehntausend) Euro und/oder Gesamtgewicht 35 - 200 kg: Zollgebühr von 30% des Zollwertes, jedoch  mindestens 2,- Euro pro 1 kg Gewicht;
    b)  Zollwert über 10.000 (zehntausend) Euro und/oder Gesamtgewicht über 200 kg : Zollgebühr von 60% des Zollwertes, jedoch  mindestens 4,- Euro pro 1 kg Gewicht;
    Alkoholgetränke von 2 bis zu 5 Liter (20,- Euro pro Liter)
  • Schmuckerzeugnisse über 5 Stück:
    • aus Silber (10,00 Euro pro Stück)
    • aus Gold, Platin ( 50,- Euro pro Stück)
    • mit Edelsteinen unabhängig vom Edelmetall( 200,- Euro pro Stück)
  • Nahrungsmittel aus den Staaten außerhalb der GUS:
    • mit dem Gesamtgewicht von 5 – 30 Kg (2, - Euro pro kg)
    • mit dem Gesamtgewicht über 30 Kg    (3,- Euro pro kg)

Zollgebühren werden auch für Haushaltsgeräte erhoben, z.B.:

  • Küchenmaschine (25,- Euro pro Stück)
  • Mikrowelle (25,- Euro pro Stück)
  • Baustoffe, Tapete (4,- Euro pro kg)

Für Rindfleisch und Erzeugnisse daraus besteht ein Einfuhrverbot.

Die Gewichtsobergrenze für persönliches Gepäck bei Einreise gilt unabhängig davon, mit welchem Transportmittel der Reisende eintrifft. Bei der Einreise am Flughafen wird das Gepäck gewogen und bei Überschreiten des Limits eine Zollgebühr erhoben. Auch bei Einreise per Pkw wird an den Grenzübergängen verstärkt kontrolliert und u.a. die Einfuhr von Lebensmitteln, ergänzend zu bereits bestehenden strikten veterinärmedizinischen Regeln und Hygienevorschriften, gewichtsmäßig überprüft. Bei größeren Mengen Lebensmitteln werden auch diese mit Zollgebühren belegt.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Vorschriften je nach Gutdünken des diensthabenden Zollbeamten strikt oder großzügig gehandhabt werden.

Aus gegebenem Anlass weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass die weißrussischen Zollbehörden selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis zur Konfiszierung der betreffenden Gegenstände unabhängig von ihrem Wert verhängen. Hierzu zählen auch die Bestimmungen über die erforderlichen Dokumente, die mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden sollten. Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmungen betroffen sein. Eine besonders strikte Kontrolle der Einhaltung geltender Vorschriften ist bei der vorübergehenden Einfuhr und dem Transit von Waren (insbesondere Fahrzeugen aller Art) zu beobachten. Erfahrungsgemäß wird eine vom Zoll veranlasste Konfiszierung unmittelbar anschließend gerichtlich bestätigt.

Es wurden Fälle bekannt, in denen Computer oder Laptops ausländischer Reisender mit der Begründung allgemeiner Sicherheitserwägungen an der Grenze beschlagnahmt wurden.

Weder das Auswärtige Amt noch die Botschaft Minsk können im Fall von Konfiszierungen weder auf administrative Zollverfahren noch auf gerichtliche Verfahren Einfluss nehmen. Es wird Ihnen dringend geraten, sich sofort anwaltlich vertreten zu lassen. Auf der Internetseite der Botschaft Minsk finden Sie ein Merkblatt für Kraftfahrzeughalter und- fahrer sowie eine Rechtsanwaltsliste.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Die Promillegrenze liegt in Belarus bei 0,0. Zuwiderhandlungen könnten zum Entzug des Führerscheines und einer hohen Geldstrafe führen. Während der Durchführung des entsprechenden gerichtlichen Verfahrens kann eine Ausreisesperre verhängt werden.
Nach dem zum 01.01.2001 in Kraft getretenen weißrussischen/belarussischen Strafgesetzbuch kann bei besonders schweren Verbrechen, wie u. a. bei Mord, terroristischen Akten, Hochverrat, die Todesstrafe verhängt werden. Nach Angaben von weißrussischen/belarussischen Menschenrechtsorganisationen wurde in den vergangenen Jahren in mehreren Fällen die Todesstrafe sowohl verhängt als auch vollzogen.
In Belarus verhängte Haftstrafen können mangels einer entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarung nicht in Deutschland verbüßt werden. 

Medizinische Hinweise

Eine Auslandskranken- und eine Flugrettungsversicherung sollten abgeschlossen werden. Eine Reiseapotheke ist insbesondere für Reisen außerhalb von Minsk wichtig.
Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden Gebiete besonders in den südöstlichen Landesteilen stark radioaktiv belastet. Ein kurzfristiger Aufenthalt in dieser Region ist aber inzwischen nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz unbedenklich. Aus Vorsorgegründen sollten jedoch Pilze, Beeren, Süßwasserfische und Wild unter allen Umständen gemieden werden.
Folgende Schutzimpfungen werden empfohlen: Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Aufenthalt unter Hygienemängeln, Jagd, Jogging u. a.) kann auch ein Impfschutz gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein, ebenso gegen die durch Zecken übertragene Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME – Saison: April bis Oktober). Durch das Beachten von Hygieneregeln („peel it, boil it – or forget it“) und einen konsequenten Insektenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können bestimmte Infektionserkrankungen / Durchfälle vermieden werden. Die Behörden verlangen von Ausländern gelegentlich einen HIV-Test (i. d. R. nur bei Aufenthaltsdauer über 3 Monaten).
Der Genuss von Leitungswasser ist nicht zu empfehlen. Aufgrund der starken chemischen Belastung kann es auch zu unangenehmen Hautreizungen kommen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen.
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt


 

Zentrale Auftragsannahme und Antragstellung
+49 (0)221 - 690 65 99-0

Hinweis:
Anrufe ohne Rufnummer (Rufnummerunterdrückung) nehmen wir nicht an.
Zentrale Mailadresse:
visum@visumexpress.de
 

IP-Netz Sipgate:
0221 355 337 632
Expresspässe können nach Voranmeldung am gleichen Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 7 Uhr morgens bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten!
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